Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtsgrundlagen

Diese Erklärung orientiert sich an der EN 301 549 sowie den WCAG 2.2, Level AA. Für öffentliche Stellen gilt in Deutschland insbesondere die BITV 2.0. Für private Anbieter können je nach Dienstleistungsart Anforderungen aus dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) bestehen. Diese Web‑App ist kein Angebot einer öffentlichen Stelle; die nachfolgende Erklärung erfolgt freiwillig im Sinne transparenter Barrierefreiheits‑Information.

Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für Inhalt und Technik dieser Web‑Anwendung: Marvin Kalani. Kontakt: 1link@kalanis.de

Konformitätsstatus

Diese Anwendung ist weitgehend barrierefrei und damit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der EN 301 549/WCAG 2.2 (AA). Die wichtigsten Funktionen sind per Tastatur bedienbar; es bestehen sichtbare Fokuszustände, sinnvolle ARIA‑Attribute, Live‑Regionen für Statusmeldungen sowie eine Option zum Reduzieren von Animationen (prefers-reduced-motion bzw. „Animationen reduzieren“).

Geltungsbereich

Die Erklärung gilt für die unter index.html bereitgestellte Web‑App inklusive der Begleitseiten Impressum und Datenschutz.

(Noch) nicht barrierefreie Inhalte

Begründung: teils vorübergehende technische Einschränkungen aufgrund komplexer Browser‑Kompatibilität. Barrierefreie Alternativen werden auf Anfrage bereitgestellt (z. B. direkte Kontaktaufnahme per E‑Mail).

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am erstellt und zuletzt am überprüft.

Bewertungsmethode: Selbstbewertung anhand der WCAG‑Erfolgskriterien (AA), ergänzt durch stichprobenartige manuelle Tests mit Tastatur‑Navigation, Screenreader‑Kurzchecks sowie automatisierten Prüfungen (z. B. Browser‑DevTools/Lighthouse/Axe).

Feedback und Kontakt

Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Informationen in einem anderen, barrierefreien Format? Schreiben Sie bitte an 1link@kalanis.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Rückmeldungen zu Barrieren unbeantwortet bleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend gelöst werden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs‑ bzw. Schlichtungsstelle Ihres Bundeslandes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierung. Das Verfahren dient dazu, zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen.

Stand: